der ÖAEC empfiehlt, während des aktuellen Lockdowns NICHT zu FLIEGEN - erstens aus Gründen des doch erhöhten Restrisikos und zweitens aus Respekt vor allen anderen gesperrten Sportarten (Tel. ÖAEC)


Grundsätze für den Flugbetrieb in allen Sektionen des Aero-Club

Modellflugsport, Ballonfahrt, Fallschirmspringen, Hänge- und Paragleiten,

Segelflug, Motorflug, Zivilflugplätze und Flugschulen gültig ab 17. November 2020

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Man darf zwar den Wohnbereich „zur körperlichen und psychischen Erholung“ verlassen. Das lässt den Schluss zu, dass Flüge mit Hänge- und Paragleitern und mit unbemannten Luftfahrzeugen (noch) zulässig wären, sofern sie nicht von Sportstätten aus gestartet werden. Der ÖAeC empfiehlt jedoch, während des Lockdowns auch solche Flüge zu unterlassen. Jedenfalls unzulässig sind Doppelsitzerflüge mit Hänge- und Paragleitern mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

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