18.3.2020
liebe Clubmitglieder, liebe Fliegerkollegen,

auf Grund einzelner Anfragen verunsicherter Piloten, ob unser Flugbetrieb nicht doch mit dem aktuellen Coronagesetz vereinbar wäre (Mindestabstand, allein), möchten wir Euch folgendes mitteilen:

laut Österreichischem Aeroclub sind unsere Start- und Landeplätze genauso „Sportstätten“ im Sinne des Coronagesetzes 

deshalb sehen wir uns als Geländehalter unserer Start- und Landeplätze verpflichtet, unsere Sportstätten offiziell zu schließen und den Sportbetrieb einzustellen

wir hoffen auf Euer Verständnis und eine baldige Wiederinbetriebnahme

1.KDPC